Der Integrationskurs
Ziel des Kurses
ist es, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten zu fördern. Dies wird erreicht durch
• einen Sprachkurs mit insgesamt 600 UE* und
• dem Orientierungskurs mit 100 UE*.
Im Sprachkurs erlernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens. Hierdurch können sie sich im Alltag zurechtfnden und sprachlich selbstständig handeln. Im Orientierungskurs erhalten die Teilnehmenden Kenntnisse zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands. Außerdem erfahren die Teilnehmenden im Orientierungskurs, welche Werte in Deutschland besonders wichtig sind.
Zielgruppe
Berechtigt zur Teilnahme sind:
• alle Spätaussiedler/innen und neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus,
• Ausländer/innen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürger/innen sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche (auf Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze),
• Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3
AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG.
Verpflichtet zur Teilnahme sind:
• neu zugewanderte Menschen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können bzw. die noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
• Ausländer/innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert
werden,
• Ausländer/innen, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern der Grundsicherung zur Teilnahme aufgefordert werden.
• Ab 01.01.2017 können auch Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG durch die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Integrationskurs verpflichtet werden.
Einstufungstest
Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Gegebenenfalls wird der Besuch eines speziellen Integrationskurses empfohlen. Nach Anmeldung beim Kursträger soll der Integrationskurs innerhalb von sechs Wochen beginnen, ansonsten kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steuernd eingreifen.
Abschlusstests
Der Sprachkurs schließt mit dem „DeutschTest für Zuwanderer“ (DTZ) ab, der Orientierungskurs mit dem Test „Leben in Deutschland“ (LiD). Teilnehmende, die beide Tests erfolgreich bestanden haben, erhalten das „Zertifkat Integrationskurs“. Wer den Sprachtest trotz ordnungsgemäßer Kursteilnahme nicht besteht, kann maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses wiederholen und erneut kostenlos am Abschlusstest teilnehmen.
Spezielle Integrationskurse
Für Personen mit besonderen Lernbedarfen gibt es spezielle Integrationskurse mit bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten*:
• Jugendintegrationskurse,
• Eltern bzw. Frauenintegrationskurse,
• Integrationskurse mit Alphabetisierung,
• Förderkurse (für bereits länger in Deutschland lebende
Menschen, welche die deutsche Sprache nur unvollständig
erlernt haben),
• Integrationskurse für Zweitschriftlernende.
Angeboten werden auch Intensivkurse für Schnelllerner
mit insgesamt 430 Unterrichtseinheiten*.
* Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten.